17.3325 Motion
Endlich gleich lange Spiesse
für über 50-Jährige
Eingereicht von:
Fraktion BD
Sprecher: NR Campell Duri
Fraktion BD
Bürgerlich-Demokratische Partei Schweiz
Einreichungsdatum: 04.05.2017
Eingereicht im: Nationalrat
Stand der Beratung: Im
Rat noch nicht behandelt
Der Nationalrat hat Zeit bis zur Frühjahrssession 2019, um diese Motion zu behandeln.
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird damit beauftragt, die Benachteiligungen der älteren Generation im Beruflichen Vorsorge Gesetz (BVG) abzuschaffen
und bei den Altersgutschriften einen Einheitssatz einzuführen.
Begründung
Die Benachteiligungen älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind eine unerwünschte gesellschaftliche Realität. Fehlanreize führen dazu, dass namentlich über 50-jährige Frauen und Männer
am Arbeitsmarkt keine fairen Chancen mehr haben. Ein wesentlicher Grund dafür liegt in den steigenden Altersgutschriften, welche je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden und zu einer stetig steigenden "Verteuerung" der betroffenen
Arbeitskräfte führt.
Auch die dritte Konferenz zum Thema "Ältere Arbeitnehmer" hat keine Lösungen hervorgebracht. Und im Rahmen der Altersreform 2020 sind mögliche Verbesserungen der grundsätzlichen
Auseinandersetzung zwischen zwei unterschiedlichen Konzepten zum Opfer gefallen. Nach wie vor sind also keine Lösungen in Sicht, während die Probleme - und auch die damit verbundenen Ängste - immer grösser werden.
Es ist deshalb an der Zeit, dass der Bundesrat für gleich lange Spiesse sorgt und die systematische Benachteiligung der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus der Welt schafft. Mit einem Einheitssatz in Bezug auf die Altersgutschriften
wird dem ohne Einschränkungen Rechnung getragen. Die damit verbundenen Mehrkosten werden systembedingt hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Dies führt zu einer raschen Entlastung der älteren Generation und - vorerst - zu einer
Mehrbelastung der jüngeren Generation. Im Gegenzug wird die Generationengerechtigkeit hergestellt, und die jüngere Generation profitiert ihrerseits längerfristig von der früheren Wirkung der höheren Altersgutschriften und den ebenfalls
verbesserten Arbeitsmarktchancen im späteren Berufsleben.
Stellungnahme des Bundesrates
vom 30.08.2017
Das Parlament hat eine Abflachung der Altersgutschriften im Rahmen der Reform der Altersvorsorge 2020 eingehend analysiert und abgelehnt. Es hat insbesondere darauf verwiesen, dass eine
solche Lösung hohe Kosten verursachen und eine unverhältnismässige finanzielle Belastung der jungen Generation mit sich bringen würde. Es ist nicht angezeigt, zum heutigen Zeitpunkt auf diesen Entscheid zurückzukommen.
Zudem war die Staffelung der Altersgutschriften auch Gegenstand der dritten Nationalen Konferenz zum Thema "ältere Arbeitnehmende". Die Verbundpartner stimmen darin überein, dass die Auswirkungen der gestaffelten Altersgutschriften
auf die Beschäftigungsmöglichkeiten der älteren Arbeitnehmenden stark überschätzt werden. Infolge der parlamentarischen Verabschiedung der Reform der Altersvorsorge 2020 sehen die Verbundpartner der Konferenz keinen weiteren Handlungsbedarf.
Antrag des Bundesrates vom 30.08.2017
Der Bundesrat
beantragt die Ablehnung der Motion.