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So haben wir vor 2 Jahren im Hof ausgesehen.
Fort mit diesen Masken!
Aufhebung Maskenpflicht auch bei den Gesundheitszentren für das Alter
Weisung vom 24. Mai 2022 der Stadt Zürich
Liebe Angehörige, liebe Beiständinnen und Beistände
Wir haben sehr gute Nachrichten für Sie: Nach über zwei Jahren Pandemie ist es nun auch
bei uns in den Gesundheitszentren für das Alter an der Zeit, dass wieder Normalität einkehrt.
Die derzeit noch geltende kantonale Anordnung, die eine Maskenpflicht in Alters- und Pflegeinstitutionen vorschreibt, wird per 30. Mai 2022 aufgehoben.
Ab dem 30. Mai müssen Besucherinnen und Besucher, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gesundheitszentren keine Maske mehr tragen.
Die kantonale Gesundheitsdirektion begründet diesen Schritt mit der positiven Entwicklung
der epidemiologischen Lage. Die Infektionszahlen in der Bevölkerung sind weiter gesunken.
Dies auch nach Aufhebung der ausserordentlichen Lage durch den Bundesrat per Anfang
April.
Dank der wegfallenden Maskenpflicht ist eine Rückkehr zum Normalbetrieb wieder möglich.
Bewohnende und Angehörige profitieren dabei wieder vom Angebot, wie wir es vor der Pandemie kannten:
Die Restaurants sind wieder uneingeschränkt geöffnet.
Veranstaltungen für Bewohnende und Angehörige – auch mit externen Gästen – sind
wieder ohne Einschränkungen durchführbar.
Ausnahmen
Einzig im Falle einer Ausbruchssituation gilt vorübergehend Maskenpflicht in den Innenräumen des gesamten Hauses – gleichermassen für Mitarbeitende und Besuchende. Zudem
lassen sich unsere Mitarbeitenden testen, wenn sie Symptome aufweisen und tragen bis
zum Eintreffen des negativen Testergebnisses eine Maske. Wir bitten auch unsere Besucherinnen und Besucher, dass sie bei Symptomen eine Maske tragen.
Wir freuen uns sehr über diesen Fortschritt!
So haben wir vor 2 Jahren im Hof ausgesehen.
Fort mit diesen Masken!
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