Programm

Energie Schweiz

Programm
Energie Schweiz

Detailkonzept EnergieSchweiz 2017-2020

 

Ausgangslage

Das im Jahr 2001 vom Bundesrat ins Leben gerufene Programm EnergieSchweiz ist das Gefäss zur Umsetzung der Artikel 10, 11 und 13 des Energiegesetzes von 1998 und zielt auf die Erhöhung der Energie-effizienz und die Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien ab. Mit Sensibilisierung, Information und Beratung sowie Aus- und Weiterbildung unterstützt das Programm den rascheren Markteintritt von neuen Technologien zur Energiegewinnung und -nutzung und die Verbreitung von neuen Konzepten zur Verbesserung der Energie-effizienz und zielt dabei vor allem auf den Abbau der Hemmnisse, die der Ausschöpfung von Energieeffizienzmassnahmen und des Potenzials an erneuerbaren Energien entgegenstehen. 
Das Programm wird vom Bundesamt für Energie (BFE) operativ geleitet und ist die zentrale Plattform zur Vernetzung, Koordination und den Know-how-Austausch zwischen den verschiedenen Akteuren.

Die Umsetzung der Massnahmen erfolgt in Zusammenarbeit mit Partnern aus dem öffentlichen Sektor, der Privatwirtschaft und von Konsumentenseite. Die zugrunde liegenden Artikel 10, 11, und 13 wurden in das 2016 revidierte Energiegesetz über-tragen, erhalten jedoch neue Artikelnummern: Artikel 10 wird Artikel 47, Artikel 11 wird Artikel 48 und Artikel 13 wird Artikel 50.

Das revidierte Energiegesetz wurde am 21. Mai 2017 von den Schweizer Stimmberechtigten angenommen und tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Ziele und Grundsätze EnergieSchweiz soll mit freiwilligen Massnahmen der Wirtschaft, der Privathaushalte und der öffentlichen Hand zur Umgestaltung der Schweizer Energielandschaft beitragen.
Das Programm soll bis 2020 insbesondere die Wirkung der regulativen Massnahmen und der Fördermassnahmen der ersten Etappe zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 verstärken und damit einen wesentlichen Beitrag zur Zielerreichung in den Bereichen Energie-effizienz und erneuerbare Energien leisten. Es orientiert sich dabei an folgenden Grundsätzen:

• EnergieSchweiz unterstützt und ergänzt mit der Sensibilisierung, der Information und Beratung, der Aus- und Weiterbildung, der Qualitäts-sicherung sowie der Vernetzung der Akteure und dem Know-how-Trans-fer die Massnahmen zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 und verstärkt die Wirkung der regulatorischen Massnahmen und der Förderprogramme. 

• EnergieSchweiz fördert als Impulsgeber innovative Projekte, die auf das energie-bewusste Verhalten spezifischer Zielgruppen und der breiten Bevölkerungen abzielen. Die Projekte sollen sich zunehmend durch Systemdenken auszeichnen und im Sinne einer Gesamt-betrachtung Energieeffizienz und erneuerbare Energien möglichst optimal kombinieren. EnergieSchweiz soll entscheidend zur markt-konformen Entwicklung und Verbreitung von neuen Technologien und innovativen Anwendungen sowie zur Schaffung nachhaltiger Arbeitsplätze in diesen Bereichen beitragen. 

• Die Umsetzung der Massnahmen von EnergieSchweiz erfolgt in Zusammenarbeit mit Partnern aus dem öffentlichen Sektor, der Privatwirtschaft und von Konsumentenseite. Das Programm ist die zentrale nationale Plattform zur Vernetzung, Koordination und für den Know-how Austausch wichtiger Akteure. Das Netzwerk soll durch neue Partnerschaften ausgebaut und verstärkt werden.

Schwerpunkte
Das Programm umfasst fünf Themenschwerpunkte und drei Querschnittsbereiche: 

Der Schwerpunkt Mobilität soll einen massgeblichen Beitrag zur Reduktion des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen im Verkehrsbereich leisten. Mit Massnahmen zur rascheren Verbreitung energieeffizienter Fahrzeuge und alternativer Antriebssysteme soll die Wirkung der CO2-Emissionsvorschriften für Personen-wagen verstärkt und die angestrebte Senkung des Durchschnittsverbrauchs der Neuwagenflotte unterstützt werden. Neu sollen insbesondere die Rahmenbedingungen für die Elektromobilität verbessert und die Angebote für grosse Flottenbetreiber gebündelt werden. Parallel dazu sollen Fahrzeuglenkern Methoden eines effizienten Fahr-verhaltens vermittelt werden, mit verstärktem Fokus auf unsensibilisierte Lenker.

Mehr Gewicht sollen in Zukunft die Förderung der kollaborativen Mobilität, des Langsamverkehrs und die Einführung eines aktiven Mobilitätsmanagements in Unternehmen und Gemeinden haben, alle Massnahmen tragen zur Drosselung des Mengenwachstums beim motorisierten Individualverkehr bei. Die Suche und Entwicklung von neuartigen und innovativen Mobilitätsangeboten und -modellen soll zusammen mit anderen Bundesstellen vorangetrieben werden.

Der Schwerpunkt Elektrogeräte und Stromeffizienz verfolgt als Ziel, die Energieeffizienz der abgesetzten Elektrogeräte und der im Einsatz stehenden Anlagen und Systeme entsprechend dem Stand der Technik kontinuierlich zu verbessern. Zudem soll mit Information und Beratung die Verbreitung von «Best Available Technology» (BAT) unterstützt werden, sowie der Betrieb bzw. die Anwendung von Elektrogeräten und elektrisch betriebenen Anlagen und Systemen optimiert werden.

Die Massnahmen von EnergieSchweiz sind komplementär zu anderen Massnahmen, namentlich den gesetzlichen Vorschriften für die Energieeffizienz von serienmässig hergestellten Geräten (inklusive der obligatorischen Energieetikette) sowie dem Förderprogramm ProKilowatt (Wettbewerbliche Ausschreibungen), welches besonders effiziente Anlagen subventioniert.
EnergieSchweiz informiert weiterhin Haushalte, Gewerbe und Dienst-leistungsunternehmen zum Kauf, dem Ersatz und der Benutzung von Elektrogeräten. Für die Industrie baut der Schwerpunkt Angebote aus, um die Stromeffizienz von Prozess-technologien in verschiedenen Branchen zu erhöhen sowie Effizienzpotenziale in elektrischen Antriebssystemen zu realisieren. Vermehrt werden die Chancen der Digitalisierung genutzt, d.h. Energieeffizienz soll durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien gesteigert werden.

Der Schwerpunkt Industrie und Dienstleistungen zielt auf die Steigerung der Energieeffizienz und die Reduktion von energetisch bedingten CO2-Emissionen in Industrie- und Dienstleistungs-unternehmen ab. Im Vordergrund stehen Effizienz-verbesserungen in thermischen Fertigungsprozessen und Produktionsanlagen, in Infrastrukturanlagen sowie die Betriebsoptimierung der Gebäude-infrastruktur. Dazu sollen mehr Unternehmen in freiwillige Ziel-vereinbarungen eingebunden werden. Parallel dazu soll das Angebot an branchenspezifischen Produkten und Dienstleistungen zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduktion der CO2-Emissionen für kleine und mittlere Unternehmen ausgebaut und ein umfassendes Energie-beratungsangebot für Unternehmen bereitgestellt werden.

 • Der Schwerpunkt Gebäude zielt auf eine wirksame und effiziente Unter-stützung und Ergänzung der Massnahmen der Kantone und des Gebäudepro-gramms ab. Seine beiden Hauptstossrichtungen sind die Weiterentwicklung und Verbreitung von Gebäudestandards und -normen – allen voran der Standard für nachhaltiges Bauen – und die Förderung des energieoptimierten Betreibens und Nutzens von Gebäuden. Die Zusammenarbeit mit den Kantonen soll intensiviert und Projekte der Kantone gezielter unterstützt werden (z.B. Weiterent-wicklung des Systems GEAK, Informations-, Aus- und Weiterbildungs-massnahmen).

Neu sollen Zielgruppen, die bisher schwer zu erreichen waren, aktiver bearbeitet werden (institutionelle Immobilieninvestoren, General- und Totalunternehmer, FacilityManagement-Branche usw.). Zudem soll die Suche nach innovativen Projekten im Gebäudebereich mittels Projekt-/Ideenwettbewerben voran-getrieben werden.

Der Schwerpunkt Erneuerbare Energien zielt auf die effektive und effiziente Ergänzung der kantonalen Vorschriften und der gesetzlich verankerten Förderung der erneuerbaren Energien ab. Mit zielgruppen-gerechten Informations-, Beratungs- sowie Aus- und Weiterbildungs-angeboten fördert er die Markteinführung von neuen Technologien und die Qualitätssicherung bei deren Marktdurchdringung. Er unterstützt ebenso die Anstrengungen der Kantone, die Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien zu verbessern (Beschleunigung der Bewilligungs-verfahren, Schaffung von raumplanerischen Voraussetzungen) und die Energievorschriften im Gebäudebereich zugunsten der erneuerbaren Energien zu stärken. 

Der Schwerpunkt Städte/Gemeinden/Areale/Regionen unterstützt die Städte und Gemeinden bei der Ausschöpfung ihres energiepoli-tischen Handlungsspielraums und bei der Wahrnehmung ihrer Vorbild-funktion gegenüber den Privaten und Unternehmen. Er zielt vor allem auf die stärkere Verbreitung der Labels Energiestadt und eea Gold ab und fördert damit eine ganzheitliche Behandlung des Energiethemas und ein Qualitätsmanagement auf Gemeindeebene. Das Instrument «2000-Watt-Areal» kommt dem modernen Städtebau mit seiner Quartiersbetrachtung entgegen und erlaubt die Beurteilung von grösseren Überbauungen hinsichtlich der Gebäudequalität, Dichte, Mischnutzung und Mobilität. Mit der Förderung von «Energie-Regionen» werden Gemeinden bei der gemeinsamen Produktion von erneuerbaren Energien unter Einbindung lokaler Unternehmen und Fachleuten und der damit verbundenen Schaffung von neuen Wertschöpfungsketten in der Land-wirtschaft und im Tourismus unterstützt. Mit verschiedenen Massnahmen sollen in Zukunft innovative Ansätze für die Regions-, Gemeinde-und Arealentwicklung verstärkt gefördert werden (z.B. Initiativen zur «2000-Watt-Gesellschaft», internationale Projekte). 

Der Schwerpunkt Aus- und Weiterbildung zielt darauf ab, das fachliche Know-how auf allen Ebenen aufzubauen, damit die neuen Technologien, Materialien und Konzepte in den Bereichen Energie-effizienz und erneuerbare Energien möglichst rasch und fachgerecht in die Praxis umgesetzt werden. In enger Zusammenarbeit mit Branchenv-erbänden beschleunigt er die Vermittlung von aktuellem Fachwissen über Energieeffizienz und erneuerbare Energien und sorgt dafür, dass die für die Umsetzung des neuen Energiegesetzes notwendigen Fach-kräfte in Zahl und Kompetenz rechtzeitig zur Verfügung stehen. Die Trans-formation des Energiesektors verlangt qualifizierte Fachkräfte in Planung, Bau und Betrieb von Gebäuden und Anlagen sowie mehr Energiewissen bei Bauherrschaften und Hauswarten. Mit den Aktivitäten des Schwerpunkts sollen insbeson-dere das Know-how im bestehenden Markt verbessert und durch Passerellenprogramme zusätzliche Fachleute rekrutiert und geschult werden. Die Mass-nahmen sollen im Rahmen der bestehenden Bildungsstrukturen und gestützt auf die bewährte Zusammenarbeit mit Bildungsinstitutionen, Fachverbänden und den Kantonen umgesetzt werden.

Der Schwerpunkt Kommunikation soll einen möglichst grossen Beitrag zur Reduktion der vielfältigen Sensibilisierungs- und Informa-tionsdefizite verschiedenster Zielgruppen leisten. Bei den themenbe-zogenen Kommunikations-aktivitäten sollen die Prioritäten bis 2020 auf die Schwerpunkte Mobilität, Elektrogeräte und Stromeffizienz, Städte/Gemeinde/Areale/Regionen sowie Aus- und Weiterbildung gesetzt werden. Die themenbezogene Kommunikation ist auf die prioritären Aktivitäten in den jeweiligen Schwerpunkten abgestimmt und wird in enger Zusammenarbeit mit den Schwerpunkten geplant.
Die überdachende Kommunikation ergänzt die themenbezogene Kommunikation der einzelnen Schwerpunkte und zielt darauf ab, den Absender der Botschaften in der Wahrnehmung der Zielgruppen und der breiten Bevölkerung klar erkennen zu lassen. Der regelmässigen Wirkungskontrolle soll weiterhin eine hohe Bedeutung beigemessen werden, damit die Kommunikation basierend auf greifbaren Kenn-zahlen kontinuierlich optimiert werden kann. 

Finanzielle Rahmenbedingungen
Die finanziellen Mittel von EnergieSchweiz sind schrittweise von 35 Millionen CHF im Jahr 2013 auf rund 50 Millionen CHF ab Jahr 2015 erhöht worden. EnergieSchweiz plant seine Aktivitäten von 2017 bis 2020 innerhalb dieses jährlichen Budgetrahmens.   Die jährliche Obergrenze des Gesamtprogramms EnergieSchweiz liegt gemäss Botschaft zum ersten Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050 bei 55 Millionen. Auf Grund verschiedener Sparanstrengungen des Bundes sind davon im Voranschlag 2018 rund 48 Millionen eingestellt. Der Kredit unterliegt der Vorgabe einer Teuerungskorrektur. 

Organisation
Die Programmorganisation unterscheidet zwei Führungsebenen: Während die strategische Verantwortung und die Rechenschaftspflicht gegenüber Bundesrat und Parlament beim UVEK liegen, zeichnet das BFE für die operative Programmleitung verantwortlich. Eine Strategiegruppe, deren Mitglieder die Interessen verschiedener Anspruchsgruppen vertreten, berät das Departement und gibt Empfehlungen sowohl zu strategischen als auch operativen Entscheiden ab.  Auf der operativen Ebene ist das Programm nach Schwerpunkten organisiert. Die operative Programm-leitung setzt sich aus den Schwerpunktverantwortlichen, dem Geschäftsführer und dem Programmleiter zusammen. 

Schluss