für die Sonntagszeitung

Richard Limburg hat völlig Recht, wenn er vom Parlament eine weitere Aenderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) vom 25. Juni 1982 verlangt. Die damals festgelegten Lohnbeiträge für die 2. Säule steigen alle 10 Jahre: 10 Prozent ab Alter 35,  15 Prozent ab 45 und 18 Prozent ab 55. Deswegen werden keine älteren Leute mehr für eine Vollzeitstelle verpflichtet. Im Rahmen der Altersvorsorge ist dieses Problem der älteren Arbeitsuchenden dringend zu lösen. Das erwarten wir bald vom Parlament.


Erich Gerber, Zürich (90-jährig)

 

Tel. 044 414 34 15

Zürich, 12. Oktober 2022

Endlich das BVG ändern!

Erich Gerber
Alterszentrum Herzogenmühle
Wohnung 230
Glattstegweg 7, 8051 Zürich